Sprachenfolgen
Was sind Sprachenfolgen?
Die Sprachenfolge gibt an, in welcher Reihenfolge eine Schülerin oder ein Schüler Fremdsprachen erlernt hat. In NRW ist die Klassifikation geregelt:
- 1. Fremdsprache (1. FS): Ab Klasse 5 oder früher begonnene Sprache (meist Englisch)
- 2. Fremdsprache (2. FS): Ab Klasse 6 oder 7 (z.B. Französisch, Latein)
- 3. Fremdsprache (3. FS): Ab Klasse 8 oder in der Oberstufe (z.B. Spanisch, Latein)
- Neu einsetzende Fremdsprache (neFS): In der Oberstufe neu begonnene Sprache
Die korrekte Dokumentation der Sprachenfolge ist rechtlich relevant, denn sie wirkt sich auf:
- Mittleren Schulabschluss (MSA): Nachweis über Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache
- Abitur: Belegverpflichtungen und die Anrechnung von Fremdsprachen auf die Gesamtqualifikation
- Sprachennachweise: Notwendig für Laufbahnüberprüfung in der Oberstufe (WebLuPO)
NEU in Schild 3: Eigene Ansicht in der Laufbahninfo
In Schild-NRW 2 waren Sprachenfolgen über verschiedene Bereiche verteilt und nicht immer auf einen Blick einsehbar. Schild-NRW 3 bietet eine eigene, dedizierte Ansicht für Sprachenfolgen innerhalb der Laufbahninfo.
Diese neue Ansicht:

- Zeigt alle belegten Fremdsprachen eines Schülers übersichtlich
- Ordnet sie korrekt nach 1. FS, 2. FS, 3. FS und neFS
- Zeigt die Belegdauer (von Klasse bis Klasse)
- Ermöglicht eine schnelle Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit
Wo findet man die Sprachenfolgen-Ansicht?
Die Ansicht ist in der Laufbahninfo des Schülers zu finden:
Schüler auswählen → Laufbahninfo → Sprachenfolgen
Die Laufbahninfo ist ein zentraler Bereich in Schild-NRW 3, der alle laufbahnrelevanten Daten eines Schülers bündelt – Sprachenfolgen sind darin nun als eigener Tab oder Abschnitt integriert.
Bedeutung für MSA und Abitur
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Für den MSA muss dokumentiert sein, dass eine Fremdsprache ausreichend lange belegt wurde. Die korrekte Erfassung der 1. und 2. Fremdsprache in Schild 3 ist Voraussetzung für korrekte Abschlusszeugnisse.
Abitur
In der Oberstufe sind Fremdsprachen Teil der Belegverpflichtungen und werden in der Laufbahnprüfung durch WebLuPO berücksichtigt. Fehlerhafte oder fehlende Sprachenfolgen können zu Fehlern in WebLuPO führen und im schlimmsten Fall erst kurz vor dem Abitur auffallen.
- Neu einsetzende Fremdsprachen (neFS) müssen korrekt als solche gekennzeichnet sein
- Die Belegdauer muss den Mindestvorgaben der APO-GOSt entsprechen
- Bei Schülerwechseln (z.B. Schulwechsel) müssen Sprachenfolgen sorgfältig geprüft werden
Was hat sich gegenüber Schild 2 geändert?
| Aspekt | Schild 2 | Schild 3 |
|---|---|---|
| Darstellung | Verteilt über mehrere Bereiche | Eigene dedizierte Ansicht |
| Übersichtlichkeit | Eingeschränkt | Deutlich verbessert |
| Prüfbarkeit | Aufwändig | Auf einen Blick |
| Vollständigkeitskontrolle | Manuell | Unterstützt durch Ansicht |
Sprachenfolgen frühzeitig pflegen
Erfassen und prüfen Sie Sprachenfolgen für alle Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig im Schuljahr und spätestens bei Eintritt in die Oberstufe. Fehler in der Sprachenfolge können zu Problemen bei der Laufbahnprüfung (WebLuPO) und bei Abschlusszeugnissen führen. Bei Schülern, die von einer anderen Schule kommen, sind die bisherigen Sprachbelegungen besonders sorgfältig zu übertragen.